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Im Förderprogramm des Bundes werden Beratungsleistungen u. a. in den Bereichen Unternehmenssicherung, Personalführung und -entwicklung mit bis zu 90 % der Beratungshonorare bezuschusst.
Im Förderprogramm des Bundes werden Beratungsleistungen u. a. in den Bereichen Unternehmenssicherung, Personalführung und -entwicklung mit bis zu 90 % der Beratungshonorare bezuschusst.
Der Antrag auf Fördergelder muss vor Beginn der Beratung bei einer Leitstelle gestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
In der gültigen Richtlinie wird unterschieden zwischen drei Unternehmensarten:
Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten müssen vorab ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl (PDF, 728kB) über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Das ist bei Bestandsunternehmen nicht erforderlich, diesen aber freigestellt.
Jungunternehmen und Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten müssen ihren Antrag spätestens drei Monate nach dem Informationsgespräch stellen. Erst nach Erhalt eines positiven Bescheids von der Leitstelle darf ein Beratungsvertrag geschlossen und mit der Beratung begonnen werden. Die Beratung muss sechs Monate nach Erhalt dieses Bescheids beendet sein. Als Beleg sind der Leitstelle elektronisch die entsprechenden Nachweise vorzulegen (u. a. Bericht, Rechnungen, Zahlungsnachweise).
Die Höhe des Zuschusses ist neben der Unternehmensart auch abhängig vom Standort des beratenden Unternehmens (s. Tabelle).